Vinys Sports GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen
1. VERTRAGSABSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Vertragspartner des Mitglieds ist die Vinys Sports GmbH, Karl-Gerharts-Straße 35, 58239 Schwerte Tel.: 015222808380; E-Mail: info@vinys.de; Amtsgericht Hagen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von Vinys Sports GmbH mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Vinys Sports GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von Vinys Sports GmbH betriebenen Studioss (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Mitgliedsvertrag) berechtigt sind. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
1.2. Vertragsabschluss im Studio
Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds im Studio kommt ein Vertrag zwischen dem Elternteil des Mitglieds und Vinys Sports GmbH mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch Vinys Sports GmbH zustande. Bei Verträgen die im Studio unterzeichnet werden, besteht kein Widerrufsrecht.
1.3. Vertragsabschluss Online
Wenn das Mitglied mit Vinys Sports GmbH einen Vertrag online abschließen will, gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „jetzt Mitglied werden“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor Anklicken der Schaltfläche „jetzt Mitglied werden “ werden dem Mitglied sämtliche eingegebenen Daten angezeigt und es hat die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung von Vinys Sports GmbHper E-Mail („Bestätigungs-E-Mail“). Vinys Sports GmbH speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Vertragsbedingungen per E-Mail mit der Bestätigungs-E-Mail zu. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch Vinys Sports GmbH, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von vierzehn Tagen kann auch das Mitglied den Vertragsabschluss mit Vinys Sports GmbH in Textform gegenüber Vinys Sports GmbH ohne Angabe von Gründen widerrufen.
1.4. Besonderheiten für Jugendliche und nicht voll Geschäftsfähige
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit Vinys Sports GmbH keinen Vertrag online abschließen. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Vertrag mit Vinys Sports GmbH nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss.
1.6. Aufschiebende Bedingung bei Vertragsschluss im Vorverkauf oder während behördlich
angeordneter Schließung
Verträge, die im Rahmen des Vorverkaufs einer Studio-Neueröffnung oder während der vorübergehenden Schließung eines Studios aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) geschlossen werden, stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Eröffnung des jeweiligen Studios bzw. des Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots für das jeweilige Studio. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar bereits zum Zeitpunkt des oben beschriebenen Vertragsschlusses nach Ziffer 1.2. bzw. Ziffer 1.3. zustande kommt, die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten von Vinys Sports GmbH und des jeweiligen Mitglieds werden jedoch erst mit Eintritt der Bedingung (d. h. am Tag der erstmaligen Eröffnung des Studios bzw. am Tag der Wiedereröffnung des Studios nach Aufhebung des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots) wirksam. Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und Vinys Sports GmbH vor Eintritt der Bedingung nicht zur Bereitstellung des Studios verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag Zutritt zu einem oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Dabei ist zu beachten, dass es berechtigt die Kurse warzunehmen, welche auch in der Altersbeschränkung liegen. Kurse, welche nicht in der Beschänkung liegen, dürfen nicht genutzt werden.
2.2. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in jedem Studio aushängenden Hausordnung, die Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Studios/der Geräte und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.4. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, sofern dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.5. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgeld für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Nutzung des Studios nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.6. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrückliche etwas anderes vereinbart wurde.
2.7. Nutzung der Umkleidekabine
Im Studio stellt Vinys Sports GmbH dem Mitglied im Rahmen der Verfügbarkeit eine Umkleidekabine zur Nutzung während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine Nutzung der außerhalb der Anwesenheitszeiten ist nicht erlaubt. Bei einer Nutzung außerhalb der Anwesenheitszeiten ist Vinys Sports GmbH berechtigt, die Sachen zu entsorgen. Vinys übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl.
2.8. Nutzung der Parkplätze
Die von Vinys Sports GmbHzur Verfügung gestellt Kundenparkplätze, dürfen nur während der Anwesenheitszeiten im Studio genutzt werden. Vinys Sports GmbH ist berechtigt, Parkkarten auszustellen, die gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen sind. Bei einer Nutzung der Parkplätze außerhalb der Anwesenheitszeiten im Studio ist Vinys Sports GmbH berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
2.9. Schwangere, körperlich verletzte und geschwächte Personen
Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.2. Übertragbarkeit der Mitgliedschaft / Weitergabe der Member-Card
Die Mitgliedschaft bei Vinys Sports GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedschaft ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe an Dritte schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 200,00. Diese Klausel schließt die Geltendmachung von Schadensersatz durch Vinys Sports GmbH nicht aus; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Dem Mitglied bleibt die Möglichkeit nachgelassen, nachzuweisen, dass Vinys Sports GmbH überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied teilt Vinys Sports GmbHbei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen von Vinys Sports GmbH(z. B. Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der vertragsrelevanten Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung teilt das Mitglied Vinys Sports GmbH die geänderten Daten unverzüglich mit.
3.4. Identitätskontrolle
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedschaft nur von Mitgliedern persönlich genutzt wird, behält sich Vinys Sports GmbH vor, dass es Kontrollen zur Datenabfrage durchführen darf. Dabei darf es auch Ausweisdokumente anfordern zum Datenabgleich.
3.5. Konsumverbot / Verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio von Vinys Sports GmbH zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglied steigern sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio von Vinys Sports GmbH mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Betrag/ anteiliger Beitrag vereinbart, wird dieser am nächsten 01. oder am nächsten 15. fällig.
4.1.2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats,
per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat abgebucht. Barzahlung ist bei Vinys Sports GmbH nicht möglich.
4.1.3. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist Vinys Sports GmbH berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet.
4.2. Nutzung des Trainingsräume
Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage, Erholungs- und Clubräume auf
Mietbasis und wenn vorgesehen, die Teilnahme an Kursen auf gemischter Miet- und
Dienstleistungsbasis, sowie die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Studios.