Unsere AGBs

Vinys Sports GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Vertragspartner des Mitglieds ist die Vinys Sports GmbH, Karl-Gerharts-Straße 35, 58239 Schwerte Tel.: 015222808380; E-Mail: info@vinys.de; Amtsgericht Hagen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von Vinys Sports GmbH mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Vinys Sports GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von Vinys Sports GmbH betriebenen Studioss (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Mitgliedsvertrag) berechtigt sind. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

1.2. Vertragsabschluss im Studio
Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds im Studio kommt ein Vertrag zwischen dem Elternteil des Mitglieds und Vinys Sports GmbH mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch Vinys Sports GmbH zustande. Bei Verträgen die im Studio unterzeichnet werden, besteht kein Widerrufsrecht.

1.3. Vertragsabschluss Online
Wenn das Mitglied mit Vinys Sports GmbH einen Vertrag online abschließen will, gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „jetzt Mitglied werden“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor Anklicken der Schaltfläche „jetzt Mitglied werden “ werden dem Mitglied sämtliche eingegebenen Daten angezeigt und es hat die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung von Vinys Sports GmbHper E-Mail („Bestätigungs-E-Mail“). Vinys Sports GmbH speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Vertragsbedingungen per E-Mail mit der Bestätigungs-E-Mail zu. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch Vinys Sports GmbH, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von vierzehn Tagen kann auch das Mitglied den Vertragsabschluss mit Vinys Sports GmbH in Textform gegenüber Vinys Sports GmbH ohne Angabe von Gründen widerrufen.

1.4. Besonderheiten für Jugendliche und nicht voll Geschäftsfähige
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit Vinys Sports GmbH keinen Vertrag online abschließen. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Vertrag mit Vinys Sports GmbH nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss.

1.6. Aufschiebende Bedingung bei Vertragsschluss im Vorverkauf oder während behördlich
angeordneter Schließung
Verträge, die im Rahmen des Vorverkaufs einer Studio-Neueröffnung oder während der vorübergehenden Schließung eines Studios aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) geschlossen werden, stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Eröffnung des jeweiligen Studios bzw. des Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots für das jeweilige Studio. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar bereits zum Zeitpunkt des oben beschriebenen Vertragsschlusses nach Ziffer 1.2. bzw. Ziffer 1.3. zustande kommt, die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten von Vinys Sports GmbH und des jeweiligen Mitglieds werden jedoch erst mit Eintritt der Bedingung (d. h. am Tag der erstmaligen Eröffnung des Studios bzw. am Tag der Wiedereröffnung des Studios nach Aufhebung des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots) wirksam. Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und Vinys Sports GmbH vor Eintritt der Bedingung nicht zur Bereitstellung des Studios verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag Zutritt zu einem oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Dabei ist zu beachten, dass es berechtigt die Kurse warzunehmen, welche auch in der Altersbeschränkung liegen. Kurse, welche nicht in der Beschänkung liegen, dürfen nicht genutzt werden.

2.2. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in jedem Studio aushängenden Hausordnung, die Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Studios/der Geräte und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.4. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, sofern dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.5. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgeld für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Nutzung des Studios nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.6. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrückliche etwas anderes vereinbart wurde.

2.7. Nutzung der Umkleidekabine
Im Studio stellt Vinys Sports GmbH dem Mitglied im Rahmen der Verfügbarkeit eine Umkleidekabine zur Nutzung während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine Nutzung der außerhalb der Anwesenheitszeiten ist nicht erlaubt. Bei einer Nutzung außerhalb der Anwesenheitszeiten ist Vinys Sports GmbH berechtigt, die Sachen zu entsorgen. Vinys übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl.

2.8. Nutzung der Parkplätze
Die von Vinys Sports GmbHzur Verfügung gestellt Kundenparkplätze, dürfen nur während der Anwesenheitszeiten im Studio genutzt werden. Vinys Sports GmbH ist berechtigt, Parkkarten auszustellen, die gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen sind. Bei einer Nutzung der Parkplätze außerhalb der Anwesenheitszeiten im Studio ist Vinys Sports GmbH berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

2.9. Schwangere, körperlich verletzte und geschwächte Personen
Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.2. Übertragbarkeit der Mitgliedschaft / Weitergabe der Member-Card
Die Mitgliedschaft bei Vinys Sports GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedschaft ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe an Dritte schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 200,00. Diese Klausel schließt die Geltendmachung von Schadensersatz durch Vinys Sports GmbH nicht aus; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Dem Mitglied bleibt die Möglichkeit nachgelassen, nachzuweisen, dass Vinys Sports GmbH überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied teilt Vinys Sports GmbHbei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen von Vinys Sports GmbH(z. B. Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der vertragsrelevanten Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung teilt das Mitglied Vinys Sports GmbH die geänderten Daten unverzüglich mit.

3.4. Identitätskontrolle
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedschaft nur von Mitgliedern persönlich genutzt wird, behält sich Vinys Sports GmbH vor, dass es Kontrollen zur Datenabfrage durchführen darf. Dabei darf es auch Ausweisdokumente anfordern zum Datenabgleich.

3.5. Konsumverbot / Verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio von Vinys Sports GmbH zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglied steigern sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio von Vinys Sports GmbH mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Betrag/ anteiliger Beitrag vereinbart, wird dieser am nächsten 01. oder am nächsten 15. fällig.

4.1.2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats,
per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat abgebucht. Barzahlung ist bei Vinys Sports GmbH nicht möglich.

4.1.3. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist Vinys Sports GmbH berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet.

4.2. Nutzung des Trainingsräume
Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage, Erholungs- und Clubräume auf
Mietbasis und wenn vorgesehen, die Teilnahme an Kursen auf gemischter Miet- und
Dienstleistungsbasis, sowie die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Studios.

4.3. Preisanpassungsrecht
4.3.1. Vinys Sports GmbHist berechtigt, die Beiträge maximal einmal im Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer, steigende Energiekosten oder die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Vinys Sports GmbHwird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.3.2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag
entsprechende. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. das Startparket) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Vinys Sports GmbHhierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.5. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich Vinys Sports GmbHdas Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / RUHEZEITEN

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Solange auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von Vinys Sports GmbH vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene Kündigungsfrist. Für Verträge die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Verlängerung bis max. 12 Monate).

5.2. Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags

5.2.1. Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf
pro Vertragsjahr höchstens einen Monat betragen und ist nur für einen vollen Kalendermonat möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des Ruhemonats per E-Mail beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft. Nach einreichen der Kündigung kann das Mitglied keinen Antrag mehr auf Ruhen der Mitgliedschaft stellen.

5.2.2. Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Studio zu
nutzen, kann es gegenüber Vinys Sports GmbHin Textform erklären, dass es krankheitsbedingt zu einer Nutzung des Studios nicht im Stande ist. Das Mitglied hat mit der Erklärung eine geeignete Bescheinigung (z. B. ärztliches Attest) vorzulegen. Das Mitglied ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei Vinys Sports GmbHfür die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr.

5.2.3. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung
5.3.1. Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.

5.3.2. Jedes Mitglied kann bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Meldebescheinigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen, wenn die kürzeste Fahrtstrecke vom neuen Wohnort des Mitglieds zum nächstgelegenen Vinys Sport GmbH mehr als 30 km beträgt.

5.3.3. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos
kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme
unerlaubter Substanzen, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien (gemäß
aktueller NADA-Verbotsliste) Vinys Sports GmbH zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft.

5.3.4. Vinys Sports GmbHmist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt,
wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei
Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt Vinys Sports Gmb Haus wichtigem Grund, kann Vinys Sports
GmbH den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit
als Schadensersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch Vinys
Sports GmbHaus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass Vinys Sports
GmbHüberhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

6. „Eversports“ App
Vinys Sports GmbH ist Kunde bei Eversports. Daher gelten die Datenschutzbedingungen und Agbs von Eversports bei Nutzung der App. Dort kann das Mitglied einen Account erstellen und hat die Möglichkeit, Online-Angebote (z. B. Trainingspläne, Online-Kurse) zu nutzen, seine Vertragsdaten zu verwalten sowie eine Ruhezeit zu beantragen oder den Vertrag zu kündigen. Zukünftig kann Vinys Sports GmbH die Möglichkeit anbieten, auch den Widerruf über die Vinys Sports GmbH App zu erklären. Die Nutzung der App für diese Erklärungen ist freiwillig. Alle Erklärungen gegenüber Vinys Sports GmbH können jederzeit auch auf jedem anderen zulässigen Weg abgegeben werden. Der Widerruf kann in jeder beliebigen Form erklärt werden, die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Rahmen der Nutzung der App gelten gesonderte AGB und es findet ein gesonderter Vertragsschluss statt.

7. Haftung
Die Haftung von Vinys Sports GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von Vinys Sports GmbH für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vinys Sports GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von Vinys Sports GmbH für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Vinys Sports GmbH ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden nach dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Vinys Sports GmbH.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt Vinys Sports GmbH mit, dass sie nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

8.2. Änderung dieser AGB
Vinys Sports GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Vinys Sports GmbHwird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinzuweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

8.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Vinys Sports GmbHaufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen Vinys Sports GmbHauf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

8.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden,
so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.