Unsere AGBs

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Vertragspartner des Mitglieds ist die
Vinys Sports GmbH,
Karl-Gerharts-Straße 35,
58239 Schwerte,
Tel.: 015222808380,
E-Mail: info@vinys.de,
Amtsgericht Hagen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Vinys Sports GmbH mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Vinys Sports GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von der Vinys Sports GmbH betriebener Studios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Mitgliedsvertrag) berechtigt sind. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

1.2. Vertragsabschluss im Studio
Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds im Studio kommt ein Vertrag zwischen dem Elternteil des Mitglieds und der Vinys Sports GmbH mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch die Vinys Sports GmbH zustande. Bei Verträgen, die im Studio unterzeichnet werden, besteht kein Widerrufsrecht. Nach § 355 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für vor Ort geschlossene Verträge.

1.3. Vertragsabschluss online
Wenn das Mitglied mit der Vinys Sports GmbH einen Vertrag online abschließen will, gibt es durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt Mitglied werden“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor dem Anklicken der Schaltfläche „Jetzt Mitglied werden“ werden dem Mitglied sämtliche eingegebenen Daten angezeigt, und es hat die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung der Vinys Sports GmbH per E-Mail („Bestätigungs-E-Mail“). Die Vinys Sports GmbH speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Vertragsbedingungen per E-Mail mit der Bestätigungs-E-Mail zu. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch die Vinys Sports GmbH, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird.

Widerrufsbelehrung: Das Mitglied hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied die Vinys Sports GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Ein Muster-Widerrufsformular wird dem Mitglied mit der Vertragsbestätigung zugesendet oder kann auf der Website heruntergeladen werden.

1.4. Besonderheiten für Jugendliche und nicht voll Geschäftsfähige
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit der Vinys Sports GmbH keinen Vertrag online abschließen. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Vertrag mit der Vinys Sports GmbH nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss.

1.6. Aufschiebende Bedingung bei Vertragsschluss im Vorverkauf oder während behördlich angeordneter Schließung
Verträge, die im Rahmen des Vorverkaufs einer Studio-Neueröffnung oder während der vorübergehenden Schließung eines Studios aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) geschlossen werden, stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Eröffnung des jeweiligen Studios bzw. des Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar bereits zum Zeitpunkt des oben beschriebenen Vertragsschlusses nach Ziffer 1.2 bzw. 1.3 zustande kommt, die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten von Vinys Sports GmbH und dem jeweiligen Mitglied jedoch erst mit Eintritt der Bedingung wirksam werden. Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und die Vinys Sports GmbH nicht zur Bereitstellung des Studios verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung im Mitgliedsvertrag Zutritt zu einem oder mehreren Studios und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Dabei ist zu beachten, dass es nur berechtigt ist, an Kursen teilzunehmen, die der jeweiligen Altersbeschränkung entsprechen. Kurse, die nicht der Altersbeschränkung entsprechen, dürfen nicht genutzt werden.

2.2. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in jedem Studio aushängenden Hausordnung, die Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Studios bzw. der Geräte und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.4. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, sofern dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebs, der Ordnung und Sicherheit oder zur Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.5. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme weiterer angebotener Produkte und Leistungen neben der Nutzung des Studios nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.6. Kein Anbieten gewerblicher Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder sonstige gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.7. Nutzung der Umkleidekabinen
Im Studio stellt die Vinys Sports GmbH dem Mitglied im Rahmen der Verfügbarkeit eine Umkleidekabine zur Nutzung während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine Nutzung außerhalb der Anwesenheitszeiten ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung ist die Vinys Sports GmbH berechtigt, zurückgelassene Gegenstände zu entsorgen. Vinys übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl.

2.8. Nutzung der Parkplätze
Die von der Vinys Sports GmbH zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen nur während der Anwesenheitszeiten im Studio genutzt werden. Die Vinys Sports GmbH ist berechtigt, Parkkarten auszugeben, die gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen sind. Bei Nutzung der Parkplätze außerhalb der Anwesenheitszeiten ist die Vinys Sports GmbH berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

2.9. Schwangere, körperlich verletzte und geschwächte Personen
Eine allgemeine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere sowie für körperlich verletzte oder geschwächte Personen (insbesondere bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehängten und variablen Öffnungszeiten angeboten.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.2. Übertragbarkeit der Mitgliedschaft / Weitergabe der Member-Card
Die Mitgliedschaft bei der Vinys Sports GmbH ist persönlich und nicht übertragbar. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedschaft ausschließlich persönlich zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 Euro. Diese Klausel schließt die Geltendmachung von Schadensersatz durch die Vinys Sports GmbH nicht aus; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Vinys Sports GmbH kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied teilt der Vinys Sports GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse mit, über die die Kommunikation erfolgen kann. Es erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen (z. B. Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail an die jeweils angegebene Adresse gesendet werden können. Änderungen der vertragsrelevanten Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) sind der Vinys Sports GmbH unverzüglich mitzuteilen.

3.4. Identitätskontrolle
Zur Sicherstellung der persönlichen Nutzung der Mitgliedschaft darf die Vinys Sports GmbH Identitätskontrollen durchführen und Ausweisdokumente zum Datenabgleich anfordern.

3.5. Konsumverbot / Verbotene Gegenstände
Das Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke oder von Suchtmitteln ist im Studio untersagt. Ebenfalls verboten ist das Mitbringen oder Weitergeben verschreibungspflichtiger Medikamente (sofern nicht ärztlich verordnet), leistungssteigernder Mittel (z. B. Anabolika) oder anderer verbotener Substanzen – unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich.

4. Beiträge

4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ein einmaliger oder anteiliger Betrag laut Vertrag ist am nächsten 1. oder 15. des Monats fällig.
4.1.2. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zum 5. Werktag eines Monats per SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. Im ersten vollen Kalendermonat wird zusätzlich der anteilige Beitrag für den ersten Monat eingezogen. Barzahlung ist ausgeschlossen.
4.1.3. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgebucht, kann die Vinys Sports GmbH vom Einzugsverfahren zurücktreten und die dadurch entstandenen Kosten geltend machen, sofern das Mitglied dies zu vertreten hat.

4.2. Nutzung der Trainingsräume
Die Beiträge umfassen die Nutzung der Trainings-, Erholungs- und Clubräume sowie – sofern vereinbart – die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen.

4.3. Preisanpassungsrecht
4.3.1. Die Vinys Sports GmbH kann die Beiträge einmal jährlich an veränderte Marktbedingungen (z. B. Kostensteigerungen, Umsatzsteuer, Mindestlohn) anpassen. Bei übermäßigen Erhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Erhöhung wird in Textform angekündigt und gilt ab dem darauffolgenden Monatsersten.
4.3.2. Senkt sich die gesetzliche Umsatzsteuer, verringert sich der Beitrag entsprechend automatisch.

4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied verpflichtet sich zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren und erteilt hierfür ein schriftliches Mandat. Es ist für ausreichende Kontodeckung verantwortlich.

4.5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann die Vinys Sports GmbH dem Mitglied angemessene Verzugskosten (z. B. Mahngebühren, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten) berechnen, wenn diese vom Mitglied verschuldet wurden.

5. Vertragslaufzeit / Kündigung / Ruhezeiten

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat die im Mitgliedsvertrag vereinbarte Laufzeit. Er verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Für Altverträge (vor dem 01.03.2022) gilt ggf. eine Verlängerung um bis zu 12 Monate.

5.2. Ruhen der Mitgliedschaft / Beitragsbefreiung
5.2.1. Die Mitgliedschaft kann einmal pro Vertragsjahr für einen vollen Monat ruhen. Der Antrag ist mindestens 15 Tage vorher per E-Mail zu stellen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend. Nach eingereichter Kündigung ist keine Ruhezeit mehr möglich.
5.2.2. Bei Krankheit über zwei Monate hinweg kann das Mitglied unter Vorlage eines ärztlichen Attests die Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. Die Laufzeit verlängert sich entsprechend, maximal jedoch um ein Jahr.
5.2.3. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.

5.3. Kündigung
5.3.1. Kündigungen sind in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären.
5.3.2. Bei Umzug über 30 km (nach Nachweis) kann mit Monatsfrist zum Monatsende gekündigt werden.
5.3.3. Grobe Verstöße, z. B. gegen die Hausordnung oder Einnahme unerlaubter Substanzen (gemäß NADA-Liste), berechtigen zur fristlosen Kündigung.
5.3.4. Bei Zahlungsverzug von mindestens zwei Monatsbeiträgen ist ebenfalls fristlose Kündigung möglich. Ein Schadensersatz in Höhe des Restbeitrags kann verlangt werden, sofern das Mitglied den Verzug verschuldet hat.

6. „Eversports“-App

Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass für die Nutzung der App sowie die damit verbundenen digitalen Dienstleistungen eine separate Datenschutzvereinbarung mit dem Anbieter Eversports gilt. Die Nutzung digitaler Inhalte (z. B. Online-Trainingspläne oder Live-Kurse) erfolgt unter der Voraussetzung, dass diese urheberrechtlich geschützt sind und nicht vervielfältigt, verbreitet oder kommerziell genutzt werden dürfen. Die Vinys Sports GmbH übernimmt keine Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit digitaler Inhalte und behält sich vor, Inhalte jederzeit zu ändern oder zu entfernen.

7. Haftung

Die Nutzung der Trainingsflächen und digitalen Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied verpflichtet sich, die bereitgestellten Geräte und Einrichtungen ordnungsgemäß zu nutzen und auf seine eigene gesundheitliche Eignung zu achten. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Produkthaftung oder arglistiger Täuschung bleibt unberührt. In anderen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren: Die Vinys Sports GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG).

8.2. Änderung der AGB: Die Vinys Sports GmbH kann diese AGB (außer Hauptleistungspflichten) mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden in Textform angekündigt und gelten als akzeptiert, wenn nicht innerhalb einer angemessenen Frist widersprochen wird.

8.3. Aufrechnungsverbot: Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Aufrechnung im Rahmen eines Widerrufs bleibt unberührt.

8.4. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.

8.5. Datenschutz: Die Vinys Sports GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Es gilt die jeweils gültige Datenschutzerklärung, die auf der Website der Vinys Sports GmbH abrufbar ist.

8.6. Online-Kündigungsbutton: Bei online abgeschlossenen Verträgen stellt die Vinys Sports GmbH eine elektronische Kündigungsmöglichkeit über die Website zur Verfügung, wie gesetzlich vorgeschrieben gemäß § 312k BGB.

8.7. Anpassung bei dauerhafter Studioschließung: Sollte ein Studio dauerhaft geschlossen werden, ist die Vinys Sports GmbH berechtigt, dem Mitglied ein gleichwertiges Ersatzstudio im Umkreis von 15 Kilometern anzubieten. Sofern dies für das Mitglied nicht zumutbar ist, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

8.8. Neue Fassung der salvatorischen Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

8.9. Bildrechte / Urheberrechte an Fotos und Videos: Mit der Buchung eines Probetrainings oder Kursangebots erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass während des Trainings oder der Veranstaltung Fotos und Videos angefertigt werden können. Diese dürfen von der Vinys Sports GmbH für interne Zwecke sowie für Marketing- und Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Printmaterialien) verwendet werden. Fotos oder Videos, auf denen Mitglieder deutlich erkennbar sind, werden nur verwendet, sofern das Mitglied nicht widersprochen hat. Der Widerspruch ist jederzeit für die Zukunft möglich. Eigene Inhalte wie Fotos, Logos oder Videos der Vinys Sports GmbH unterliegen dem Urheberrecht. Jegliche Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig.

9. Kindergeburtstage und Veranstaltungen

Die Buchung von Kindergeburtstagen stellt eine verbindliche Terminreservierung für eine Freizeitveranstaltung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB dar. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Stornierung zwischen dem 13. und 7. Tag vor dem Termin werden 50 % des Gesamtpreises berechnet. Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung. Eine einmalige Terminverschiebung ist bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Stornierungen oder Änderungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests (z. B. bei Krankheit des Geburtstagskindes) kann aus Kulanz ein Ersatztermin angeboten werden. Rückzahlungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

10. Gesundheitszustand des Kindes

Mit Vertragsabschluss versichert das Elternteil gegenüber der Vinys Sports GmbH, dass das sporttreibende Kind nach bestem Wissen in einem gesundheitlich geeigneten Zustand ist, um an den angebotenen sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. Es liegen keine bekannten gesundheitlichen Einschränkungen vor, die die Teilnahme am Training oder an Kursen ausschließen würden. Das Elternteil bestätigt ferner, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine sportliche Betätigung des Kindes bestehen.